Bei jeder Rezeptbestellung außerhalb einer Arztvorstellung beachten Sie bitte folgendes Vorgehen:
Jedes Rezept ist eine ärztliche Verordnung und muss bei jeder Ausstellung auf verschiedenen Inhalte geprüft werden.
• Die Versichertenkarte muss
bereits im aktuellen Quartal
vorliegen, auch bei einer
Online-Bestellung. Rezepte
vorab ausstellen zu lassen und
die Chipkarte nachzureichen,
ist leider nicht möglich.
• Bitte teilen sie uns mit, wenn
ein Befreiungsantrag vorliegt
oder wenn sich die
Krankenkasse geändert hat.
• Eine regelmäßige Arzt-
vorstellung in unserer Praxis ist
Voraussetzung für die
Ausstellung eines Rezeptes.
Der Arztkontakt sollte einmal
pro Quartal,
maximal jedes 2. Quartal
erfolgen, wenn regelmäßig
Medikamente eingenommen
werden.
• Das angeforderte Medikament
muss bereits einmal verordnet
und im Medikamentenplan
erfasst sein.
• Ein Rezept ist immer eine
ärztliche Verordnung, d.h.
nicht jeder Rezeptwunsch
kann erfüllt werden. Dies
kann u.a. medizinische oder
kassenrechtliche Gründe haben.
Bitte beachten Sie, dass die Überprüfung der Rezeptanforderung immer Zeit in Anspruch nimmt und wir Ihrem Wunsch nicht immer gleich nachkommen können.
Um Ihnen die Wartezeiten oder Wege zu ersparen bitten wir um folgendes Vorgehen:
• Bitte nehmen Sie bei der
Routinevorstellung beim Arzt
immer gleich das Folgerezept
für die nächsten 3 Monate mit.
• Sollten die Medikamente doch
einmal nicht bis zum nächsten
Arzttermin reichen, können Sie
ein Rezept in der Praxis
bestellen.
Bitte geben Sie folgende
Informationen an: Name,
Vorname, Geburtsdatum, Name
der Medikamente, Dosis oder
Stärke, Menge oder Stückzahl.
• Geht die Bestellung bis
12:00 Uhr in der Praxis ein,
können Sie das Rezept am
nächsten Sprechtag in der
Praxis abholen.
Erreicht uns die Bestellung nach
12:00 Uhr, liegt das Rezept am
übernächsten Sprechtag für Sie
bereit.
• Sie können Ihre Rezeptwünsche
für Dauermedikamente auch
online äußern.
rezept@hausarzt-schnelsen.de
• Bitte beachten Sie, dass Rezepte
nicht telefonisch angefordert
werden können.
• Gern bieten wir Ihnen als
Service an, die ausgestellten
Rezepte zu Ihnen nach
Hause zu schicken.
Voraussetzung ist, dass wir
einen frankierten und an Sie
adressierten Umschlag
vorliegen haben.
Ohne solchen Umschlag kann
keine Zusendung erfolgen.