wichtige Informationen

Liebe Patienten,

Denken Sie bitte daran eine gültige elektronische Gesundheitskarte oder ein gültigen Anspruchsnachweis (§ 18 Abs. 8 Satz 3 Nr. 1. i. V. m. Abs. 9 Bundesmantelvertrag-Ärzte)  für das aktuelle Quartal bei der ersten Konsultation in einem Quartal mitzubringen. Eine Behandlung ohne Versicherungsnachweis ist in der vertragsärztlichen Versorgung leider nicht möglich. Liegt zum Beginn der Inanspruchnahme kein Versicherungsnachweis vor reichen Sie bitte den Nachweis innerhalb von 10 Tagen nach. Ohne Vorlage eines Versicherungsnachweis bis zum letzten Tag des aktuellen Quartals, erfolgt die privatärztliche Rechnungslegung auf der Grundlage der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Rechnung wird von der privatärztlichen Verrechnungsstelle gestellt. Erfolgt die Vorlage zu einem späteren Zeitpunkt kann leider keine Rückerstattung mehr erfolgen.
Bitte teilen Sie uns auch immer mit, wenn Sie Ihre Krankenkasse gewechselt haben, auch wenn dies innerhalb des laufenden Quartals erfolgt.

Sind Sie von Rezept-, Hilfsmittel- oder Fahrtkostengebühren befreit, so legen Sie uns bitte Ihren Befreiungsausweis vor, damit wir unseren Praxiscomputer entsprechend einstellen können.
Es wird dann auf Ihrem Rezept das Gebührenbefreiungsfeld automatisch vom Praxisdrucker angekreuzt.

Für Anfragen von verschiedenen Ämtern oder auch für verschiedenen Antrage benötigen wir den aktuellen Pflegegrad und die Einstufung der Schwerbeschädigung. Bitte teilen Sie uns immer entsprechende Einstufungen oder Änderungen mit.

Gelegentlich wird es notwendig sein, dass wie mit Ihnen telefonisch in Kontakttreten müssen, um Befunde zu besprechen oder Termine absprechen. Bitte teilen Sie uns immer Ihre aktuelle Telefonnummer und E-Mail-Adresse mit.

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